Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 12. Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Verträge über Werkleistungen an Uhren (insbesondere Revision, Reparatur, Restauration und Aufarbeitung), die zwischen
Zeitgenau – Die Uhrenwerkstatt OHG Gewerbepark H.A.U. 24 78713 Schramberg Telefon: +49 7422 5609131 E-Mail: info@zeitgenau-uhrenwerkstatt.com (nachfolgend „Werkstatt”)
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber”) geschlossen werden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Werkstatt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragstyp
(1) Gegenstand der Verträge ist die Erbringung von Werkleistungen an vom Auftraggeber eingesandten oder übergebenen Uhren. Es handelt sich um Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
(2) Die Werkstatt verkauft über ihre Website weder Uhren noch Ersatzteile oder Zubehör. Eine Bestellung von Waren ist über die Website nicht möglich.
(3) Folgende Leistungsarten werden angeboten:
- Revision – Komplettservice, bestehend aus Demontage, Reinigung, Ölung, Gangregulierung und Dichtigkeitsprüfung des Uhrwerks
- Reparatur – Behebung eines konkret benannten Defekts
- Restauration – Oberflächenbearbeitung (z. B. Politur, Strichmattierung, Goldauftrag)
- Aufarbeitung – kombinierte Reparatur- und Restaurationsleistung
(4) Bei Uhren von Marken, für die die Werkstatt autorisiertes Service-Center ist, erfolgt die Werkleistung nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Bei sonstigen Marken erfolgt sie nach dem allgemein anerkannten Stand der Uhrmachertechnik.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Online-Auftrag
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit Abschluss des Online-Auftragsformulars und Klick auf den Bestätigungs-Button gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Werkvertrags über die Untersuchung der Uhr und die Erstellung eines kostenlosen, unverbindlichen Kostenvoranschlags ab.
(3) Die Werkstatt bestätigt den Eingang des Auftrags unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) Der Werkvertrag über die Untersuchung der Uhr und die Erstellung des Kostenvoranschlags kommt zustande, sobald die Werkstatt die Annahme der Uhr bestätigt oder spätestens mit dem Eintreffen der Uhr in der Werkstatt.
(5) Der Werkvertrag über die eigentliche Werkleistung (Revision, Reparatur, Restauration, Aufarbeitung) kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
3.2 Auftrag bei Vor-Ort-Übergabe
Bei Übergabe der Uhr in den Geschäftsräumen der Werkstatt kommt der Werkvertrag über die Untersuchung mit Übergabe und Annahme der Uhr durch die Werkstatt zustande. Im Übrigen gilt Absatz 5 dieser Ziffer 3.1 entsprechend.
Hinweis: Bei Vor-Ort-Übergabe in den Geschäftsräumen handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag; ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB besteht in diesem Fall nicht.
3.3 Vertragssprache, Speicherung des Vertragstexts
Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird gespeichert; die Vertragsdaten werden dem Auftraggeber zusammen mit den AGB per E-Mail übersandt.
§ 4 Versand zur Werkstatt (Hin-Versand)
(1) Bei Online-Aufträgen erhält der Auftraggeber von der Werkstatt ein vorausbezahltes Versandlabel zur Einsendung der Uhr. Welcher Carrier (DHL, FedEx oder UPS) eingesetzt wird, richtet sich nach der gewählten Versicherungsstufe (siehe § 5). Die Versandkosten für den Hin-Versand trägt der Auftraggeber je Strecke nach der gewählten Versicherungsstufe (12 € Standard, 19 € Erhöht, 50 € Premium); sie werden zusammen mit dem Werklohn in Rechnung gestellt und vor Abschluss des Auftrags transparent ausgewiesen.
(2) Der Versand erfolgt versichert in der vom Auftraggeber gewählten Versicherungsstufe (siehe § 5).
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Uhr versand- und transportsicher zu verpacken. Die Werkstatt stellt hierfür auf Anforderung Hinweise zur Verfügung.
(4) Hinweis zur Gefahrtragung: Bis zum Eintreffen der Uhr in der Werkstatt verbleibt die Sache im Eigentum und Besitz des Auftraggebers. Bei Verlust oder Beschädigung der Uhr während des von der Werkstatt organisierten und bezahlten Hin-Versands wickelt die Werkstatt den Schadensfall im Rahmen der gewählten Versicherungsstufe gegenüber dem jeweiligen Carrier (DHL, FedEx oder UPS) ab; die Versicherungsleistung wird in entsprechender Höhe an den Auftraggeber ausgekehrt. Eine darüber hinausgehende Haftung der Werkstatt für den Hin-Versand besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeitenden.
§ 5 Versicherung
(1) Der Auftraggeber wählt im Online-Auftrag eine Versicherungsstufe für den Versand. Der eingesetzte Carrier richtet sich nach der Versicherungsstufe; bei Versicherungssummen über 5.000 € erfolgt der Versand über den von uns beauftragten Versand-Broker (parcelbroker.de) per FedEx oder UPS:
- Standard: bis 5.000 € Warenwert — Versand per DHL
- Erhöht: bis 10.000 € Warenwert — Versand per FedEx oder UPS (über parcelbroker.de)
- Premium: bis 25.000 € Warenwert — Versand per FedEx oder UPS (über parcelbroker.de)
Die jeweils anfallenden Versandkosten werden vor Abschluss des Auftrags transparent ausgewiesen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Online-Auftrag den tatsächlichen Wert seiner Uhr nach bestem Wissen anzugeben. Die gewählte Versicherungsstufe muss dem angegebenen Wert mindestens entsprechen.
(3) Wählt der Auftraggeber eine Versicherungsstufe, deren Maximalsumme unter dem von ihm selbst angegebenen Wert liegt, ist die Haftung der Werkstatt sowie des Versicherers auf die Maximalsumme der gewählten Versicherungsstufe begrenzt. Der Auftraggeber wird hierauf vor Abschluss des Auftrags ausdrücklich hingewiesen.
(4) Macht der Auftraggeber bei Auftragsanlage vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben zum Wert der Uhr, ist die Haftung der Werkstatt sowie des Versicherers auf die Maximalsumme der gewählten Versicherungsstufe beschränkt.
§ 6 Kostenvoranschlag
(1) Nach Eingang der Uhr in der Werkstatt nimmt die Werkstatt eine Untersuchung vor und erstellt dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag in Textform.
(2) Der Kostenvoranschlag ist kostenlos und unverbindlich. Eine Diagnose- oder Untersuchungspauschale fällt nicht an.
(3) Lehnt der Auftraggeber den Kostenvoranschlag ab oder erteilt er den Auftrag nicht, sendet die Werkstatt die Uhr im versicherten Versand der gewählten Versicherungsstufe (per DHL, FedEx oder UPS) an den Auftraggeber zurück. Die regulären Versandkosten der gewählten Versicherungsstufe (12 € Standard, 19 € Erhöht, 50 € Premium) trägt in diesem Fall der Auftraggeber. Die Werkstatt weist den Auftraggeber bereits im Online-Auftrag auf diese Kostenfolge hin.
(4) Hat der Auftraggeber im Auftragsformular einen offensichtlich unzutreffenden Sachverhalt geschildert oder mehrfach Aufträge erteilt, die ohne Auftragsannahme zurückgesandt werden müssen, behält sich die Werkstatt vor, in begründeten Einzelfällen zusätzlich einen angemessenen Aufwandsersatz für die Untersuchung in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber wird hierauf vorab in Textform hingewiesen.
§ 7 Werkleistung
(1) Die Werkstatt führt die Werkleistung erst aus, wenn der Auftraggeber den Kostenvoranschlag in Textform angenommen hat.
(2) Bei Verbrauchern, die im Online-Auftrag ausdrücklich verlangt haben, dass die Werkstatt mit der Werkleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gilt das in § 6 Absatz 1 dieser AGB sowie in der Widerrufsbelehrung Beschriebene; das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung der Werkleistung.
(3) Stellt sich während der Werkleistung heraus, dass weitere, im Kostenvoranschlag nicht enthaltene Arbeiten erforderlich sind, informiert die Werkstatt den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen ausdrückliche Zustimmung zu einem entsprechenden Nachtrag ein, bevor sie die zusätzlichen Arbeiten ausführt.
(4) Die Werkstatt erbringt ihre Werkleistung nach den anerkannten Regeln der Uhrmacherkunst und – bei Marken, für die sie autorisiertes Service-Center ist – nach den jeweiligen Herstellervorgaben.
(5) Eine Frist für die Fertigstellung wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Kostenvoranschlag als unverbindliche Bearbeitungszeit angegeben.
§ 8 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß hergestellten Werkleistung verpflichtet (§ 640 BGB).
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk in Empfang genommen und nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Empfang in Textform die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Hierauf wird der Verbraucher mit der Übersendung des Werks gesondert in Textform hingewiesen (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB).
§ 9 Preise, Zahlung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Preise für die Werkleistung ergeben sich aus dem jeweiligen, vom Auftraggeber angenommenen Kostenvoranschlag. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Versandkosten für den versicherten Rück-Versand trägt der Auftraggeber je Strecke nach der gewählten Versicherungsstufe (12 € Standard, 19 € Erhöht, 50 € Premium); sie werden zusammen mit dem Werklohn in Rechnung gestellt. Hin- und Rück-Versand werden separat berechnet.
(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl der Werkstatt:
- Vorkasse per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Der Rück-Versand erfolgt nach Eingang der Zahlung.
- Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel ab Rechnungsdatum (nur für Unternehmer und Bestandskunden mit positiver Bonitätsprüfung).
- Barzahlung bei Selbstabholung.
(4) Weitere Zahlungsarten können im Einzelfall vereinbart werden.
(5) Die Werkstatt ist berechtigt, die Herausgabe der reparierten Uhr bis zur vollständigen Bezahlung des Werklohns sowie aller im Zusammenhang mit dem konkreten Auftrag entstandenen Forderungen zu verweigern (Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB).
(6) Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 10 Rück-Versand
(1) Nach Abschluss der Werkleistung und Eingang der Zahlung sendet die Werkstatt die Uhr versichert in der vom Auftraggeber gewählten Versicherungsstufe an die im Auftrag angegebene Rück-Versandadresse zurück. Die Versandkosten dieses Rück-Versands trägt der Auftraggeber gemäß § 9 Absatz 2.
(2) Im Falle der Ablehnung des Kostenvoranschlags oder der Nicht-Erteilung des Auftrags gelten für den Rück-Versand die Regelungen des § 6 Absatz 3 dieser AGB; der Auftraggeber trägt die regulären Versandkosten der gewählten Versicherungsstufe.
(3) Hinweise zur Rück-Versand-Versicherung gelten entsprechend § 5.
§ 11 Annahmeverzug, nicht abgeholte Uhren
(1) Reagiert der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach Übersendung des Kostenvoranschlags nicht auf diesen oder ist eine vereinbarte Zahlung nach Mahnung mit Fristsetzung von zwei Wochen nicht eingegangen, mahnt die Werkstatt den Auftraggeber unter Setzung einer Frist von vier weiteren Wochen ab und weist auf die Folgen einer Nichtreaktion hin.
(2) Reagiert der Auftraggeber auf diese Mahnung innerhalb der gesetzten Frist nicht, ist die Werkstatt berechtigt, ein angemessenes Lagerentgelt in Höhe von 5,00 € pro Monat zu verlangen (§ 304 BGB).
(3) Werden Uhren nach Mitteilung der Fertigstellung trotz Mahnung mehr als zwölf Monate nicht abgeholt, ausgelöst oder zurückgenommen, ist die Werkstatt berechtigt, nach den Vorschriften der §§ 372 ff., 383 ff. BGB zu verfahren (Hinterlegung beim Amtsgericht oder öffentliche Versteigerung über einen öffentlich bestellten Versteigerer). Hierauf wird der Auftraggeber mit der Mahnung gesondert in Textform hingewiesen.
(4) Aus dem Erlös einer Verwertung kann die Werkstatt die noch offenen Forderungen einschließlich Lagerentgelt und Verwertungskosten begleichen. Ein Überschuss wird dem Auftraggeber ausgezahlt.
§ 12 Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung)
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB).
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Werkleistungen an einer Sache zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).
(3) Im Mängelfall hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die Werkstatt trägt die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (§ 635 Abs. 2 BGB).
(4) Die Werkstatt übernimmt keine Mängelhaftung für Schäden, die nach Abnahme entstehen, insbesondere nicht für Schäden durch Sturz, Stoß, Feuchtigkeitseintritt, magnetische Felder, unsachgemäßen Gebrauch oder Eingriffe Dritter, sowie nicht für normalen Verschleiß.
§ 13 Garantie der Werkstatt
(1) Zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung gewährt die Werkstatt auf selbst durchgeführte Werkleistungen folgende Garantien (Herstellergarantien Dritter sowie die gesetzliche Mängelhaftung nach § 12 bleiben unberührt):
| Leistung | Garantiedauer |
|---|---|
| Revision, Reparatur, Restauration, Aufarbeitung (Werkleistung an Werk und Funktion) | 24 Monate |
| Werkleistungen an Uhren der Marke Maurice Lacroix (Werkleistung an Werk und Funktion) | 12 Monate (entspricht der Herstellervorgabe von Maurice Lacroix) |
| Wasserdichtigkeit nach Dichtheitsprüfung oder Dichtungswechsel | 100 Tage (branchenüblich, da Dichtungen mit der Zeit altern und u. a. Trägerverhalten und Umgebung beeinflusst werden) |
| Batterien bei Batteriewechsel (Batterielebensdauer) | 6 Monate auf die ersetzte Batterie; auf die zugleich erneuerten Dichtungen gilt die jeweils einschlägige Garantiefrist gemäß den vorstehenden Zeilen |
| Werkleistungen, die in unserem Auftrag durch spezialisierte Partnerbetriebe erbracht werden (z. B. Zifferblatt- oder Gehäuserestauration) | 12 Monate (entspricht der vom Partnerbetrieb gewährten Garantie; wir wickeln den Garantiefall im Außenverhältnis für den Auftraggeber ab) |
Die Garantiefrist beginnt jeweils mit dem Tag des Rück-Versands der Uhr an den Auftraggeber.
(2) Inhalt der Garantie: Innerhalb der Garantiefrist behebt die Werkstatt Mängel an der konkret durchgeführten Werkleistung kostenfrei. Die Werkstatt trägt im Garantiefall sämtliche Kosten der Mängelbeseitigung einschließlich Material, Arbeitsleistung und der Versandkosten für den erneut versicherten Hin- und Rück-Versand; dem Auftraggeber werden im Garantiefall keine Versandkosten in Rechnung gestellt.
(3) Die Garantie umfasst nicht:
- Schäden durch Sturz, Stoß, Feuchtigkeitseintritt, magnetische Felder oder Bedienungsfehler nach Rückgabe der Uhr,
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Eingriffe Dritter (insbesondere Öffnen oder Bearbeiten der Uhr durch eine andere Werkstatt),
- normalen Verschleiß sowie Mängel an Uhrenkomponenten, die nicht Gegenstand der konkret durchgeführten Werkleistung waren.
(4) Wird die Uhr innerhalb der Garantiefrist von einer dritten Werkstatt geöffnet oder bearbeitet, erlischt die Garantie der Werkstatt für die hiervon betroffenen Komponenten. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
(5) Die gesetzliche Mängelhaftung nach § 12 dieser AGB sowie etwaige weitergehende Herstellergarantien bei autorisierten Marken bleiben von dieser Werkstatt-Garantie unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung der Werkstatt für den Verlust oder die Beschädigung der Uhr während des Versands richtet sich nach §§ 4 und 5 dieser AGB.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 15 Aufträge von Unternehmern
(1) Erteilt ein Unternehmer den Auftrag, kennzeichnet er dies bei der Auftragserteilung. Die Werkstatt behält sich das Recht vor, die Unternehmer-Eigenschaft durch geeignete Nachweise (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) zu verifizieren.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern gelten folgende abweichende Regelungen:
- Es besteht kein Widerrufsrecht (siehe gesonderte Widerrufsbelehrung).
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen an einer Sache beträgt ein Jahr ab Abnahme.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Werkstatt.
§ 16 Hersteller-Servicefälle (insb. Maurice Lacroix)
(1) Bei Werkleistungen, die im Auftrag oder zu Lasten eines Uhrenherstellers (etwa als Garantieleistung des Herstellers) erbracht werden, gelten zusätzlich die Vorgaben und Bedingungen des jeweiligen Herstellers, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften widersprechen.
(2) Der Auftraggeber wird hierüber im konkreten Fall vor der Auftragserteilung informiert.
§ 17 Streitbeilegung, Online-Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichen. Unsere E-Mail-Adresse für Verbraucherbeschwerden lautet: info@zeitgenau-uhrenwerkstatt.com.
(2) Die Werkstatt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG).
§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Hat der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat der Europäischen Union, bleibt die Anwendbarkeit zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staats seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Werkstatt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.